So gelingt der Quereinstieg in den Erzieher-Beruf
Erzieher/innen werden in allen Bundesländern gesucht. Es besteht eine sehr große Nachfrage seitens der Eltern kleiner Kinder und im Gegenzug ein recht geringes Angebot an Fachkräften, die in den Einrichtungen arbeiten und sich somit um die Betreuung der Kinder kümmern.
Um der großen Nachfrage gerecht zu werden und somit mehr Fachkräfte in den Einrichtungen beschäftigen zu können, besteht neben der Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin auch die Möglichkeit des Quereinstiegs. Um verstehen zu können, wie Sie über den Quereinstieg in den Erzieherberuf einsteigen können, ist es wichtig zu wissen, wie die Ausbildung in den einzelnen Bundesländern abläuft. Ohne nun genauer auf die einzelnen Bundesländer und die Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin eingehen zu wollen, ist es für Sie wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass Unterschiede bestehen. Informieren Sie sich am besten gezielt über den Ablauf der Ausbildung bzw. die Voraussetzungen, die in dem Bundesland gelten, in dem Sie als Erzieher/in tätig werden wollen.
Generell handelt es sich bei einer wichtigen Voraussetzung, die in nahezu allen Bundesländern gelten, um Jene, einen Abschluss an einer Fachschule für Sozialpädagogik nachweisen zu müssen. Allerdings bestehen bezüglich der Aufnahme an dieser Fachschule wiederum von Bundesland zu Bundesland Unterschiede.
Brauche ich einen fachlichen Berufsabschluss für den Quereinstieg?
Viele interessierte Quereinsteiger/innen fragen sich, ob sie einen fachlichen Abschluss mit erzieherischem Hintergrund brauchen, um den Quereinstieg in den Erzieherberuf wagen zu können. Eine pauschale Aussage kann diese Frage nicht beantworten, da von Bundesland zu Bundesland jeweils andere Zulassungsvoraussetzungen für den Quereinstieg als Erzieher/in gelten.
In vielen Bundesländern ist es eine wichtige Voraussetzung, über einen fachlichen Berufsabschluss mit erzieherischem Hintergrund zu verfügen. Einige Bundesländer haben sich jedoch inzwischen dazu entschieden, auch Personen anzunehmen, die über fachfremde Berufsabschlüsse verfügen.
Zu diesen Bundesländern gehören dabei unter anderem die Folgenden:
- Berlin
- Hamburg
- Sachsen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
Diese Bundesländer erleichtern Quereinsteiger/innen durch ihre Voraussetzungen den Einstieg in den Beruf als Erzieher/in.
Im Gegensatz zu diesen genannten Bundesländern, die Quereinsteiger/innen den Einstieg in den Erzieher-Beruf recht einfach machen, machen es andere Bundesländer Quereinsteiger/innen sehr schwer. Zu diesen Bundesländern gehören:
- Niedersachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Thüringen
Das liegt daran, dass diese Bundesländer einen Berufsabschluss in einem pflegerischen Beruf als Voraussetzung verlangen, was den Quereinstieg somit sehr schwer und kompliziert macht.
Welche Erfahrung muss ich im erzieherischen Bereich mitbringen?
Eine weitere interessante und durchaus berechtigte Frage, stellt die Frage dar, welche Erfahrungen interessierte Quereinsteiger/innen mitbringen müssen, um in den Bundesländern, die keine fachfremden Berufsabschlüsse akzeptieren als Erzieher/in arbeiten zu können.
Auch in diesem Fall variieren die Voraussetzungen und Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland. In vielen Fällen werden jedoch praktische Erfahrungen im Kindergarten, in einer Kita oder auch in einer anderen sozialpädagogischen Einrichtung vorausgesetzt.
Doch, was die Länge und auch die Art der Erfahrung angeht, unterscheiden sich die einzelnen Bundesländer sehr stark voneinander. Umso wichtiger ist es also, sich intensiv mit den jeweiligen Bestimmungen und Anforderungen der einzelnen Bundesländer auseinanderzusetzen.
Welchen Abschluss brauche ich, um den Quereinstieg machen zu können?
Abgesehen von den verschiedenen Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern, besteht die Gemeinsamkeit bezüglich der erforderlichen Abschlüsse darin, dass Sie mit einem Hauptschulabschluss sehr viel mehr Zusatzqualifikationen nachweisen müssen, als dies beispielsweise der Fall ist, wenn Sie über ein abgeschlossenes Studium einer Universität verfügen.
Was Sie jedoch im Hinterkopf behalten sollten, ist, dass Sie auch als Quereinsteiger/in den Unterricht an der Fachschule besuchen müssen. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn Sie über ein einschlägiges Studium im Bereich „Pädagogik“ verfügen.